Immobilienverkäufe nach Erbschaft oder Scheidung: Worauf ist zu achten?
- oeffling-sohn
- 11. Apr.
- 2 Min. Lesezeit

Immobilien spielen in Erbschafts- und Scheidungsfällen eine zentrale Rolle – sowohl emotional als auch finanziell. Doch gerade in solchen Lebenssituationen treffen komplexe rechtliche und wirtschaftliche Fragestellungen aufeinander. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie beim Verkauf geerbter oder bei Trennung aufzuteilender Immobilien achten sollten, welche rechtlichen Aspekte zu beachten sind und wie ein Immobiliengutachten dabei hilft, Vermögenswerte gerecht zu verteilen.
1. Erbschaft oder Scheidung: Besondere Herausforderungen beim Immobilienverkauf
Emotionale Belastung trifft auf wirtschaftliche Realität
Ein Immobilienverkauf nach einer Erbschaft oder Scheidung ist selten ein rein sachlicher Vorgang. Oft ist die Immobilie mit persönlichen Erinnerungen verbunden – sei es das Elternhaus oder das gemeinsam bewohnte Zuhause. Gleichzeitig müssen klare, wirtschaftliche Entscheidungen getroffen werden.
Gemeinsames Eigentum – geteilte Entscheidungen
In Erbengemeinschaften oder bei Miteigentum in der Ehe ist die Abstimmung zwischen mehreren Beteiligten notwendig. Uneinigkeit über den Verkaufszeitpunkt, den Preis oder die Aufteilung des Erlöses kann den Verkaufsprozess erheblich verzögern. Ein neutraler Immobilienmakler mit Erfahrung in Erbschafts- und Trennungsfällen kann hier vermittelnd und beratend unterstützen.
2. Rechtliche Aspekte beim Verkauf nach Erbschaft oder Scheidung
Bei Erbschaften:
Erbschein oder Testament: Vor dem Verkauf muss die Erbfolge eindeutig geklärt sein. Ohne gültigen Erbschein oder notariell beglaubigtes Testament ist kein Verkauf möglich.
Erbengemeinschaften: Alle Miterben müssen dem Verkauf zustimmen. Alternativ kann einer die anderen auszahlen oder eine Teilungsversteigerung beantragt werden – letzteres ist jedoch meist der letzte Ausweg.
Spekulationsfrist: Wird eine geerbte Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb verkauft, kann eine Steuer auf den Verkaufsgewinn anfallen – es sei denn, der Erblasser oder der Erbe hat die Immobilie zuvor selbst genutzt.
Bei Scheidungen:
Zugewinnausgleich: Der Immobilienwert fließt in die Berechnung des Zugewinnausgleichs ein.
Gemeinsames Eigentum: Bei hälftigem Eigentum beider Partner ist die Einigung über den Verkauf entscheidend – auch hier kann ein neutraler Dritter helfen.
Vormals gemeinsam genutzte Immobilie: Möchte ein Partner die Immobilie behalten, braucht es eine Einigung über den Kaufpreis und ggf. eine Auszahlung an den anderen.
3. Wie ein Immobiliengutachten bei der Aufteilung hilft
Ein professionelles Verkehrswertgutachten ist in beiden Fällen – Erbschaft und Scheidung – ein zentraler Baustein für eine faire Lösung. Es schafft Klarheit über den aktuellen Marktwert der Immobilie und bildet die Grundlage für:
eine gerechte Aufteilung bei mehreren Eigentümern,
die Berechnung des Zugewinnausgleichs,
steuerliche Bewertungen,
eventuelle Auszahlungen oder Abfindungen unter den Beteiligten.
Vorteil eines unabhängigen Gutachtens:
Ein zertifizierter oder öffentlich bestellter Sachverständiger bewertet die Immobilie neutral und nachvollziehbar – das kann Streit vermeiden oder auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen als Beweismittel dienen.
Fazit: Frühzeitige Beratung zahlt sich aus
Ob geerbt oder nach einer Trennung – der Immobilienverkauf ist in solchen Fällen mit vielen Stolpersteinen verbunden. Rechtliche Unsicherheiten, emotionale Belastungen und der Wunsch nach Fairness machen professionelle Unterstützung unerlässlich.
Als erfahrener Immobilienmakler und Sachverständiger stehe ich Ihnen bei OEFFLING & Sohn mit Fachwissen, Empathie und einem starken Netzwerk zur Seite – von der Bewertung bis zum erfolgreichen Verkauf.
Sie haben geerbt oder stehen vor einer Trennung und benötigen Unterstützung beim Immobilienverkauf? Kontaktieren Sie mich unverbindlich – ich berate Sie gerne persönlich!
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